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EUCOTAX

Die »European Universities Cooperating on Taxes« ist ein Zusammenschluss der steuerrechtlichen Institute der Universitäten Budapest, Leuven, Lodz, Osnabrück, Paris, Rom, St. Gallen, Tilburg, Uppsala, Valencia, Warschau, Washington D.C. und Wien. Das umfassende Programm EUCOTAX basiert auf dem gemeinsamen Wunsch der teilnehmenden Universitäten, Lehre und Forschung im Bereich des europäischen Steuerrechts sowie des Steuerrechts in Europa zu fördern. Zu diesem Zweck wurde eine dauerhafte Organisation aufgebaut, die sowohl die Belange der Studierenden als auch Forschungsinteressen berücksichtigt.

EUCOTAX Wintercourse

Besonderes Ansehen genießt der seit 1993 jährlich stattfindende sogenannte »Wintercourse« der EUCOTAX-Gruppe, der mit einer einwöchigen internationalen Konferenz endet. Ziel des Wintercourse ist die vertiefte rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit Fragen des europäischen und internationalen Steuerrechts. Die jährlich wechselnden Themen werden dabei regelmäßig vor dem Hintergrund der Zielsetzung „Fortentwicklung des Steuerrechts in Europa“ gewählt.

Der EUCOTAX Wintercourse steht jeweils unter einem Generalthema, welches nochmals in sechs Unterthemen (Subtopics) aufgegliedert wird. Jeder teilnehmende Studierende bearbeitet aus Sicht der deutschen Steuerrechtsordnung anhand eines Questionnaires eines dieser Subtopics in englischer Sprache. Die Questionnaires des EUCOTAX Wintercourse werden von uns jeweils ab Oktober des Vorjahres zur Bearbeitung an die teilnehmenden Studierenden herausgegeben. Sie dienen dazu, die gemeinsame Arbeit zu strukturieren und vorzubereiten. Im folgenden Jahr treffen sich Studierende und ihre Professoren zur gemeinsamen Analyse und Diskussion des im Vorfeld gewählten Themas. Diese Präsenzphase liegt üblicherweise nach Ostern im April und findet im Wechsel an einer der teilnehmenden Universitäten statt. Die europäische Dimension dieses Projekts zeigt sich auch darin, dass die EU dieses Projekt in der Startphase finanziell umfassend gefördert hat. Weitere Informationen zum Wintercourse finden Sie unter www.wintercourse.com.

Anrechnungsmöglichkeiten im Schwerpunkt- und Profilbereich

Die Teilnahme am EUCOTAX Wintercourse wird mit 2 SWS veranschlagt.

Diplom-Studierende können diese für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung anrechnen lassen. Für die Teilnahme erhalten Diplom-Studierende einen Sprachenschein (§ 4 Abs. 1 Nr. 1d NJAG), einen Seminar- oder Schlüsselqualifikationsschein sowie ein Freisemester (§ 17 Nr. 4 NJAVO).

Bachelor-Studierende erhalten für die Teilnahme eine Anrechnung für die Prüfungsleistung zur Veranstaltung „Fachenglisch Steuerrecht“ sowie für die Prüfungsleistung zur Veranstaltung „Propädeutisches Seminar zur Vertragsgestaltung im Steuerrecht“. Voraussetzung für die Anrechnung zu diesen Veranstaltungen des Profilbereichs ist, dass die jeweilige Prüfungsleistung noch nicht abgelegt bzw. versucht wurde (unabhängig von Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung). Auch unentschuldigtes Nichterscheinen zu einer angemeldeten Klausur wird dabei als Prüfungsversuch angesehen.

Unser Team in Uppsala 2023

Nach fast hochsommerlichen Tagen unter der Sonne Spaniens im vergangenen Jahr, führte uns der diesjährige EUCOTAX Wintercourse ins nicht minder sonnige Uppsala. Zum Generalthema „Legitimacy of tax rules“ erarbeiteten 6 Studierende aus dem steuerrechtlichen Schwerpunkt- bzw. Profilbereich gemeinsam mit Kommilitoninnen und Kommilitonen aus 11 Ländern in ihren jeweiligen Arbeitsgruppen rechtsvergleichende Stellungnahmen. Der Höhepunkt wie in jedem Jahr: Die Präsentation der Ergebnisse in einem Wettstreit um die originellste Darstellung. Und: Nach dem Wintercourse ist vor dem Wintercourse – 2024 geht´s nach Tilburg (Niederlande).